SteuerberatungAlgermissen

Grundsteuer-Reform

Guten Tag liebe Immobilieneigentümer,

die Grundsteuer-Reform soll zum 01.01.2025 in Kraft treten. Das bedeutet, dass bis dahin alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden müssen. Grundlage sind die Wertverhältnisse am 01.01.2022. Es kann zu einer Reduktion, aber auch zu einer Erhöhung der nun neu definierten Bemessungsgrundlage der Grundsteuer kommen, sodass sich eine Veränderung der zu zahlenden Grundsteuer ergibt. In den meisten Fällen hat das Finanzamt die Grundlagenbescheide im Zusammenhang mit der Grundsteuer erlassen.

Was gibt es jetzt zu tun?

1. Die Grundlagenbescheide sind auf Ihrer Richtigkeit zu prüfen. Hier ist es oftmals nicht ganz einfach, der dort aufgeführten Berechnung zu folgen und zu erkennen, ob die Angaben korrekt sind. Eine Prüfung ist aber unerlässlich, da diese letztendlich die Grundlage für den Grundsteuerbescheid bilden.
2. In den Fachkreisen gibt es Kritik zu den neuen Grundsteuergesetzen und die ersten Verfahren sind bei Gericht anhängig. Aus diesem Grund empfehle ich Ihnen, Einspruch gegen die erlassenen Grundlagenbescheide vom Finanzamt einzulegen und das Ruhen des Verfahrens zu beantragen. Die Einspruchsfrist für die Grundlagenbescheide beträgt allerdings nur einen Monat. Mit dem Einspruch halten Sie sich den Sachverhalt offen.

Im Laufe des Jahres 2024 werden die Gemeinden und Städte den eigentlichen Grundsteuerbescheid, der dann ab dem 01.01.2025 gilt, erlassen. Auch dieser sollte geprüft werden, ob die Angaben aus den Grundlagenbescheide korrekt übernommen wurden.

Sehr gerne unterstütze ich Sie bei der Bescheidprüfung und dem Einspruchsverfahren. Nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf, dann besprechen wir die Details.

Geben Sie gerne die wichtige Information mit dem Einspruch auch an Familie und Freunde weiter, die ebenfalls davon betroffen sind.

Alles Gute,
Jeanete Algermissen
Steuerberaterin

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