SteuerberatungAlgermissen

Honorar

Im Rahmen des ersten Kontakts kommt häufig die Frage auf: "Mit welchen Kosten ist zu rechnen?".

Die Kosten für einen Steuerberater sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).

Folgende Abrechnungsmethoden sind zu unterscheiden:

1. Wertgebühr
Diese Abrechnungsmethode ist der Regelfall. Das Honorar basiert auf der Art der Tätigkeit. Die Wertgebühr hängt vom Gegenstandswert ab. Anhand der Komplexität und des Umfangs der Tätigkeit wird ein bestimmter Prozentsatz einervollen Gebühr nach der StBVV abgerechnet. Diese Abrechnungsmethodik wird z. B. bei der Anfertigung von Steuererklärungen angewandt.
2. Zeitgebühr
Die Abrechnung erfolg nach Zeit, pro angefangene halbe Stunde.
Die Höhe des Satzes richtet sich nach der Komplexität und dem mit der Beratung verbundenen Haftungsrisiko.
3. Pauschalvergütung
Eine Pauschalvergütung kann vereinbart werden, wenn es sich um wiederkehrende Tätigkeiten handelt.

Wenn Sie mir Ihren letzten Einkommensteuerbescheid und Ihre Einnahmen pro Jahr (Bruttolohn/-gehalt, Kapitalerträge, Mieteinnahmen, Umsatz, Rente) per E-Mail zusenden, dann erhalten Sie eine Kostenabschätzung von mir.

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